Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB“) der Firma Quater 1 GmbH

für Bestellungen im Internet und per Telefon (Stand 09.02.2022)

§1 Geltung gegenüber Unternehmern und Begriffsdefinitionen

Diese AGB gelten für den Erwerb von Eintrittskarten für Veranstaltungen verschiedener Art, unabhängig davon, ob der Erwerb über das Internet oder per Telefon erfolgt. Für den Fall des Erwerbs von Tickets bei einer Vorverkaufsstelle gelten die dort ausgehängten AGB.

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten die grundlegenden Regeln für den Kauf und die Teilnahme an den von Quater 1 angebotenen Veranstaltungen und gelten ab ihrer Einbeziehung für sämtliche über quater1.de durchgeführten Ticket-Käufe und von dem Kunden sonst in Anspruch genommenen Dienstleistungen sowie alle sonstigen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien. Abweichende Vertragsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Quater 1 stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§2 Zustandekommen eines Vertrages, Speicherung des Vertragstextes

a) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten die grundlegenden Regeln für den Kauf und die Teilnahme an den von Quater 1 angebotenen Veranstaltungen und gelten ab ihrer Einbeziehung für sämtliche über quater1.de durchgeführten Ticket-Käufe und von dem Kunden sonst in Anspruch genommenen Dienstleistungen sowie alle sonstigen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien. Abweichende Vertragsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Quater 1 stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

b) Durch den Erwerb eines Tickets über diesen Ticketshop kommt ein Vertrag hinsichtlich der Teilnahme an einer Veranstaltung zwischen Quater 1 und dem Kunden zustande.

c) Durch die im Rahmen des Bestellvorgangs zu aktivierende Check-Box erklärt der Kunde sich ausdrücklich mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Quater 1 einverstanden. Für die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Quater 1 findet der Kunde im Rahmen des Bestellvorgangs eine separate Check-Box, die er aktivieren muss. Ohne das Bestätigen beider Checkboxen kann der Kunde über diesen Onlineshop keine Tickets für eine Veranstaltung erwerben.

d) Im Falle des Vertragsschlusses kommt der Vertrag mit:

Quater 1 GmbH
Sandstr. 7c
53332 Bornheim
Deutschland
Registernummer HRB 25198
Registergericht Amtsgericht Bonn

zustande.

§3 Voraussetzungen und Dienstleistungen für die Vertragsabwicklung

a) Quater 1 bietet in diesem Shop Tickets für Veranstaltungen an. Mit dem Erwerb eines Tickets ist der Kunde berechtigt, an der von ihm ausgewählten Veranstaltung teilzunehmen. Nähere Einzelheiten zu den angebotenen Veranstaltungen kann der Kunde auf der Website https://www.quater1.de/partys/ einsehen und abrufen. Für die Teilnahme an einer oder mehrerer Veranstaltungen kann es jeweils Altersbeschränkungen geben. Quater 1 behält sich vor, einen Nachweis über die Erfüllung der Altersbeschränkung anzufordern. Ein Anspruch des Kunden auf den Erwerb eines oder mehrerer Tickets besteht grundsätzlich nicht.

b) Der Kunde ist verpflichtet, bei einer Bestellung wahrheitsgemäße Angaben nach den Vorgaben des Bestellformulars zu machen. Eine erfolgreiche Bestellung ist nur bei vollständigem Ausfüllen der Pflichtfelder möglich. Ändern sich nach der Bestellung die angegebenen Daten, so ist der Kunde verpflichtet, die Angaben umgehend Quater 1 mitzuteilen. Der Kunde ist berechtigt, Tickets unter Berücksichtigung von §9.1 auf Dritte zu übertragen.

c) Quater 1 ist im Rahmen der Abwicklung des Verkaufsprozesses berechtigt, die registrierten Angaben des Kunden durch geeignete Maßnahmen zu überprüfen und nicht vollständige und/oder wahrheitsgemäße Bestellungen abzulehnen.

§4 Vertragsschluss

a) Der Kunde kann zwischen verschiedenen Tickets für verschiedene Veranstaltungen auswählen.

b) Die jeweils angebotenen Tickets stellen kein verbindliches Angebot dar, sondern dienen dem Kunden nur zur Abgabe eines verbindlichen Angebots gegenüber Quater 1. Der Kunde gibt ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot ab, indem er die von ihm ausgewählten Tickets sowie die sonstigen Waren in den virtuellen Warenkorb legt, den elektronischen Bestellprozess durchläuft und den Button „kostenpflichtig bestellen“ in Bezug auf die im virtuellen Warenkorb enthaltenen Waren abgibt.

c) Vor der rechtsverbindlichen Abgabe des Vertragsangebots kann der Kunde mögliche Eingabefehler durch aufmerksames Lesen der auf dem Bildschirm dargestellten Informationen erkennen. Ein wirksames technisches Mittel zur besseren Erkennung von Eingabefehlern kann dabei die Vergrößerungsfunktion des vom Kunden verwendeten Browsers sein, mit dessen Hilfe die Darstellung auf dem Bildschirm vergrößert wird. Der Kunde kann seine Eingaben im Rahmen des Bestellprozesses so lange über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren, bis er den Bestellvorgang durch Anklicken des Buttons „kostenpflichtig bestellen“ abgeschlossen hat.

Das rechtsverbindliche Vertragsangebot kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Kunde durch Anklicken der Nutzungsbedingungen von Quater 1 sowie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert und dadurch in seinen Antrag aufgenommen wird. Die Vertragssprache ist Deutsch.

d) Der Vertrag über die Teilnahme an einer Veranstaltung kommt mit Quater 1 zustande, wenn der Kunde die Bezahlung des von ihm ausgewählten Tickets über den gewählten Zahlungsanbieter abgeschlossen und von Quater 1 eine automatische E-Mail über die Zahlungsbestätigung erhalten hat, die den Kauf bestätigt. Quater 1 bietet derzeit die Bezahlung als Vorkasse oder Abendkasse über PayPal und deren Zahlungsmöglichkeiten an. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Quater 1 jederzeit berechtigt ist, einzelne Bezahlmöglichkeiten zu deaktivieren und damit nicht mehr zur Nutzung zuzulassen.

Der Verbraucher gibt ein bindendes Vertragsangebot ab, indem er die in unserem Internetshop vorgesehene Bestellprozedur erfolgreich durchläuft.

  • Auswahl der gewünschten Ware
  • Bestätigen durch Anklicken der Buttons „Bestellen“
  • Prüfung der Angaben im Warenkorb
  • Betätigung des Buttons „zur Kasse“
  • Anmeldung im Internetshop nach Registrierung und Eingabe der Anmelderangaben (E-Mail-Adresse und Passwort)
  • Nochmalige Prüfung bzw. Berichtigung der jeweiligen eingegebenen Daten
  • Verbindliche Absendung der Bestellung durch Anklicken des Buttons „kostenpflichtig bestellen“ bzw. „kaufen“

Der Verbraucher kann vor dem verbindlichen Absenden der Bestellung durch Betätigen der in dem von ihm verwendeten Internet-Browser enthaltenen „Zurück“-Taste nach Kontrolle seiner Angaben wieder zu der Internetseite gelangen, auf der die Angaben des Kunden erfasst werden, und Eingabefehler berichtigen bzw. durch Schließen des Internetbrowsers den Bestellvorgang abbrechen.

Wir bestätigen den Eingang der Bestellung unmittelbar durch eine automatisch generierte E-Mail („Auftragsbestätigung“). Mit dieser nehmen wir Ihr Angebot an.

e) Speicherung des Vertragstextes bei Bestellungen über unseren Internetshop: Die AGB können Sie jederzeit auch unter https://www.quater1.de/agb/ einsehen. Ihre Bestelldaten sind aus Sicherheitsgründen nicht mehr über das Internet zugänglich.

f) Die Bestellbestätigungs-E-Mail enthält zudem eine genaue Beschreibung des erworbenen Tickets in elektronischer Form. Dieses kann auch ausgedruckt werden.

§5 Absage / Ersatzveranstaltungen

a) Quater 1 behält sich das Recht vor, den Antrag des Kunden auf Abschluss des Vertrages aus wichtigen Gründen jederzeit abzulehnen.

b) Die Gültigkeit des erworbenen Tickets ist auf die jeweilige Veranstaltung bzw. das jeweilige Konzert und dazu gegebenenfalls geplante Ersatztermine beschränkt und verliert danach seine Gültigkeit. Eine Ausnahme dazu kommt gemäß Ziffer 5 in Betracht, wenn für eine Veranstaltung bei deren Ausfall ein Ersatztermin festgelegt wurde.

c) Quater 1 behält sich das Recht vor, eine Veranstaltung vor deren Beginn jederzeit und ohne Angabe von Gründen abzusagen. Die Absage der Veranstaltung kann aus wetterbedingten Gründen, Gründen der Pandemieentwicklung und/oder dann in Betracht kommen, wenn einer oder mehrere der Künstler ihren Auftritt im Rahmen der Veranstaltung, gleich aus welchem Grund, nicht wahrnehmen können. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

d) Im Falle der Absage der Veranstaltung ist Quater 1 berechtigt, dem Kunden innerhalb von drei Monaten nach Bekanntgabe des Veranstaltungsausfalls einen Ersatztermin für die ausgefallene Veranstaltung anzubieten. Das vom Kunden erworbene Ticket behält für den Besuch der Ersatzveranstaltung seine Gültigkeit. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er das Ticket bis zur Durchführung der Ersatzveranstaltung aufbewahren muss. Gibt Quater 1 innerhalb dieses Zeitraumes keinen Ersatztermin bekannt, so ist der Kunde berechtigt, das von ihm erworbene Ticket zurückzugeben.

e) Im Falle der Rücknahme des Tickets erfolgt die Rückerstattung des gezahlten Kaufpreises automatisch innerhalb von drei Wochen auf das Konto, über das der Kunde das Ticket für die Veranstaltung im Rahmen des Bestellvorgangs auf der Website https://www.quater1.de gezahlt hat.

§6 Lieferung, Verfügbarkeit

a) Sind zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden keine Tickets für die gewünschte Veranstaltung mehr verfügbar, so wird dies dem Kunden im Rahmen des Bestellvorgangs angezeigt. Eine Bestellung ist dann für den Kunden nicht möglich. Ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande.

b) Die Abgabe von Tickets erfolgt in haushaltsüblichen Mengen.

§7 Preise und Versandkosten

a) Alle Preise, die in diesem Ticketshop angegeben sind, verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Preisangaben der angebotenen Tickets findet sich der Hinweis „inkl. MwSt.“. Die Höhe der im Endpreis enthaltenen Mehrwertsteuer wird bei der Preisauflistung vor Absendung einer Bestellung ausgewiesen.

b) Die gegebenenfalls anfallenden Versandkosten werden dem Kunden jeweils bei den einzelnen Produkten und im Bestellformular angegeben und sind vom Kunden zu tragen.

c) Im Rahmen des Bestellvorgangs werden dem Kunden alle für ihn anfallenden Kosten angezeigt. Der im Rahmen des Bestellvorgangs angezeigte Gesamtpreis enthält den Ticketpreis zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr sowie die darin enthaltene Mehrwertsteuer. Es fallen keine zusätzlichen Kosten für den Kunden an.

d) Der Kunde wird weiter darauf hingewiesen, dass beim Erwerb von Tickets über Quater 1 eventuell zusätzliche Kosten anfallen, die der jeweilige Internet Service Provider des Kunden für die Bereitstellung der Internetverbindung erhebt.

§8 Zahlungsweisen

Die Zahlungsweisen bestimmen sich nach den Nutzungsbedingungen für https://www.quater1.de.

§9 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die Tickets im Eigentum von Quater 1.

§10 Pflichten des Kunden im Rahmen der Teilnahme an einer Veranstaltung

a) Dem Kunden ist untersagt, Tickets für Veranstaltungen gewerblich und/oder zu einem höheren als in diesem Ticketshop erworbenen Preis an Dritte zu verkaufen.

b) Der Kunde ist verpflichtet, vor dem Eintritt zu der Veranstaltung, für die das Ticket erworben wurde, am Einlass des Veranstaltungsgeländes dem Einlasspersonal das über diesen Ticketshop erworbene Ticket vorzuzeigen und sich gegebenenfalls durch ein gültiges Ausweisdokument auszuweisen. Quater 1 weist den Kunden weiter ausdrücklich darauf hin, dass er nur Anspruch auf Zugang zu der von ihm ausgewählten Veranstaltung hat, wenn er im Besitz eines gültigen Tickets ist und sich durch ein gültiges Ausweisdokument ausweisen kann.

c) Dem Kunden ist es ausdrücklich untersagt, Dosen, Glas- und Kunststoffbehälter jeglicher Form sowie Waffen, Feuerwerkskörper und Gegenstände, die als Wurfgeschoss dienen können, auf das Veranstaltungsgelände mitzunehmen.

d) Der Kunde ist verpflichtet, den Anweisungen von Quater 1, der Polizei und Feuerwehr sowie des Ordnungspersonals am Veranstaltungsort Folge zu leisten.

e) Quater 1 weist darauf hin, dass im Rahmen jeder Veranstaltung Bild- und Tonaufnahmen angefertigt werden können und der Kunde als Teil des Publikums aufgenommen werden kann. Der Kunde räumt Quater 1 unentgeltlich und unwiderruflich sämtliche bei ihm im Zusammenhang mit dem Bildmaterial gegebenenfalls entstehenden oder entstandenen Nutzungs- und sonstigen Rechte zur ausschließlichen räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkten Nutzung und Verwertung des Bild- und Tonmaterials in allen Medien ein.

f) Ein Missbrauch und/oder Verstoß gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen führt zum entschädigungslosen Verlust der Zutrittsberechtigung des Kunden zu der jeweiligen Veranstaltung. Das erworbene Ticket verliert ab dem Zeitpunkt des Bekanntwerdens des Missbrauchs und/oder Verstoßes gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen seine Gültigkeit. Davon unbeschadet ist Quater 1 jederzeit berechtigt, von seinem Hausrecht Gebrauch zu machen und den Kunden eines Veranstaltungsortes zu verweisen und ein Hausverbot auszusprechen. Das von dem Kunden erworbene Ticket verliert mit Ausspruch des Hausverbots seine Gültigkeit.

g) Der Wiedereintritt ist nach Verlassen des Veranstaltungsgeländes nur durch Erwerb eines neuen Tickets möglich, wenn nicht vorher eine andere Beglaubigung durch Bändchen oder Stempel erfolgt ist.

§11 Haftung

a) Ansprüche der Vertragsparteien untereinander auf Schadensersatz wegen zu vertretender vertraglicher Pflichtverletzungen, die keine wesentlichen Vertragspflichten betreffen, sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf grober Fahrlässigkeit oder auf vorsätzlich schuldhaftem Fehlverhalten der jeweiligen Partei und/oder ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen beruhen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die jeweilige Partei auf Grund gesetzlicher Vorschriften infolge von Fahrlässigkeit oder Vorsatz für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit zwingend haftet. Im Fall von leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt.

b) Quater 1 haftet nicht für solche Schäden (insbesondere Personen- und Sachschäden), die der Kunde während seines Aufenthalts auf dem Gelände einer Veranstaltung schuldhaft verursacht. Der Kunde stellt Quater 1 insoweit von jeder in diesem Zusammenhang unberechtigten Inanspruchnahme Dritter unter Einschluss sämtlicher Aufwendungen und Rechtsverfolgungskosten frei.

c) Quater 1 haftet nicht für Körperschäden, die der Kunde während der Dauer seines Veranstaltungsbesuchs aufgrund eigenen Verschuldens erleidet.

d) Quater 1 haftet nicht für Schäden und/oder den Verlust von Sachen und Gegenständen, die der Kunde für die Dauer seines Aufenthalts auf das Gelände einer Veranstaltung einbringt und/oder auf dem Gelände hinterlässt und/oder vergisst.

e) Quater 1 übernimmt keine Haftung, wenn die Durchführung einer unter diesen Vertrag fallenden Veranstaltung aufgrund von höherer Gewalt nicht stattfinden kann oder abgebrochen werden muss.

f) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für alle mit Quater 1 verbundenen Unternehmen sowie für eine persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter, Gesellschafter und Erfüllungsgehilfen von Quater 1 und/oder mit Quater 1 verbundenen Unternehmen.

§12 Verfügbarkeit

Quater 1 übernimmt keine Haftung für die ununterbrochene Nutzbarkeit bzw. Erreichbarkeit des Ticketshops und sonstiger Dienstleistungen sowie für Übertragungsverzögerungen, Fehlübertragungen oder Speicherausfälle und die damit verbundenen Einschränkungen der angebotenen Produkte und sonstigen Dienstleistungen auf ticketio.de. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es im Zuge notwendiger Wartungsarbeiten an der Website zu einer vorübergehenden Unterbrechung des Internetangebots und/oder einzelner Dienste kommen kann.

§13 Registrierung bei Online-Kauf und Schutz des Accounts

a) Bei einem Online-Kauf auf der Internetseite registriert jeder Kunde einen Account. Wünscht ein Kunde eine Bestellung ohne Registrierung eines Accounts, kann er per Telefon bestellen. Durch die Speicherung seiner Daten im Account vereinfacht sich für den Kunden der Bestellprozess. Die Nutzung seines Accounts ist für den Kunden kostenlos. Er ist verpflichtet, seine Zugangsdaten zu diesem Account vor dem Zugriff durch Dritte geschützt aufzubewahren und Quater 1 im Falle des Verdachts der unbefugten Kenntnisnahme hiervon unverzüglich zu unterrichten.

b) Der Kunde bleibt ggf. nach Anwendung entsprechender Cookies im Account auf der Website eingeloggt; im Falle der Nutzung seiner Endgeräte durch andere Personen hat der Kunde für deren Handeln in diesem Zusammenhang einzustehen, soweit er dies zu vertreten hat.

c) Quater 1 ist berechtigt, den Account des Kunden oder Teile davon vorübergehend zu sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Kunde gegen Ziffern 2.5 (Höchstzahl beim Kauf) oder 2.4 (Verbot der gewerblichen Nutzung) dieser AGB verstößt oder ein begründeter Verdacht insoweit besteht, oder wenn ein sonstiges berechtigtes Interesse an der Sperrung vorliegt, z.B. im Falle eines Missbrauchsverdachts durch unberechtigte Dritte, unberechtigte mehrfache Verschaffung von gewährten Vorteilen durch dieselbe Person. Sofern eine Aufhebung der Sperrung nach Prüfung unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Kunden und Dritter nicht in Betracht kommt, ist Quater 1 nach ihrer Wahl berechtigt, den Zugang und den Inhalt des Accounts ganz oder teilweise dauerhaft zu sperren oder zu löschen. Der Kunde kann diese Maßnahmen abwenden, wenn er den Verdacht durch Vorlage geeigneter Nachweise auf eigene Kosten ausräumt.

d) Die Accountnutzung läuft auf unbestimmte Zeit und kann jederzeit vom Kunden beendet werden, entweder durch Löschen des Accounts oder per E-Mail an datenschutz@quater1.de. Quater 1 behält sich vor, den Account zu löschen, wenn der Account länger als ein Jahr nicht genutzt wurde. Das Recht des Kunden, sich danach neu anzumelden, bleibt davon unberührt.

e) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung der Nutzung eines Accounts aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§14 Preise, Gebühren und Ermäßigungen

a) Der Preis für das Ticket enthält die Vorverkaufsgebühren.

b) Zusätzlich zum Ticket bzw. Quater 1 Tickets können eine Auftragspauschale (deckt insbesondere den Aufwand für die Herstellung von Tickets, Bereitstellung von Tickets an der Abendkasse oder Versandkosten ab) sowie – im Rahmen des gesetzlich Zulässigen – Gebühren für die Nutzung ausgewählter Zahlungsarten enthalten sein. Diese zusätzlichen Gebühren werden dem Kunden im Bestellvorgang mitgeteilt.

c) Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in den ausgewiesenen Entgelten enthalten.

d) Das Entgelt und die Gebühren sind mit Vertragsabschluss zur Zahlung fällig.

e) Erwirbt der Kunde Tickets zu einem ermäßigten Preis, der vom Veranstalter bei Vorliegen definierter Voraussetzungen gewährt wird (z.B. im Falle einer Schwerbehinderung, bei Unter- oder Überschreiten einer Altersgrenze etc.), ist ein entsprechender Nachweis über die Berechtigung, den Rabatt in Anspruch zu nehmen, beim Einlass zur Veranstaltung unaufgefordert vorzuweisen.

§15 Zahlungsmethoden

a) Die für den jeweiligen Kauf angebotenen Zahlungsmethoden werden dem Kunden im Laufe des Bestellvorgangs angezeigt bzw. mitgeteilt.

b) Der Gesamtbetrag der Bestellung inklusive aller Gebühren ist nach Vertragsabschluss sofort zur Zahlung fällig.

§16 Ticketlieferung, Fehlerhafte Tickets, Minderlieferung, Eigentumsvorbehalt

a) Verliert der Karteninhaber Tickets oder kommen sie ihm in seinem Verantwortungsbereich abhanden, ist Quater 1 nicht zur Ersatzbeschaffung verpflichtet.

b) Per Post gelieferte Tickets bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des betreffenden Veranstalters und im Fall von Quater 1 Tickets im Eigentum von Quater 1 und können bei ausbleibender Bezahlung von Quater 1, ggf. stellvertretend für den Veranstalter, vom Kunden zurückgefordert werden.

c) Falls dem Kunden fehlerhafte Tickets zugesandt werden, z.B. Tickets für eine andere als die bestellte Veranstaltung, erkennt man dies, indem man die gelieferten bzw. übergebenen Tickets mit der Bestellung vergleicht (insbesondere richtige Veranstaltung, Datum, Kartenanzahl, Platzkategorie, Ticketpreis). In diesen Fällen stehen dem Kunden seine gesetzlichen Gewährleistungsrechte vollumfänglich zu. Das bedeutet, dass der Veranstalter zunächst die Pflicht und das Recht auf Nacherfüllung hat, d.h. auf Tausch der fehlerhaft gelieferten Tickets gegen die richtigen Tickets. Wenn der Veranstalter diesen Umtausch nicht rechtzeitig vor der Veranstaltung vornehmen kann, kann ihm ein Schaden entstehen, weil er die fehlerhaften Tickets ggfs. nicht weiterverkaufen kann. Die Zusendung bzw. Lieferung der richtigen Tickets erfolgt auf demselben Weg wie die Zusendung bzw. Lieferung der ursprünglich gelieferten Tickets. Der Kunde wird darüber informiert, dass aufgrund der Fristzwänge des Veranstaltungsgeschäfts Mängel nur bis zu vier Werktage vor der Veranstaltung sicher korrigiert werden können, wenn eine Zusendung des (der) neuen Tickets per Post erfolgen soll, und bis spätestens 12:00 Uhr des letzten Büroarbeitstages bei Quater 1 (Montag bis Freitag) vor der betroffenen Veranstaltung, wenn eine Zusendung per E-Mail (office@quater1.de) erfolgen kann oder eine Korrektur in einer Quater 1-Vorverkaufsstelle erfolgt. Auch mit kürzerer Vorlaufzeit gemeldete Mängel werden korrigiert, allerdings besteht für den Kunden in diesem Fall das Risiko, dass die Korrektur nicht mehr rechtzeitig bis zum Veranstaltungsbeginn möglich ist.

d) Einwendungen wegen nicht eingegangener Tickets sind Quater 1 bis spätestens 12:00 Uhr des letzten Büroarbeitstages bei Quater 1 (Montag bis Freitag) vor der betroffenen Veranstaltung per Fax, E-Mail oder Telefon mitzuteilen (Zugang der Mitteilung ist entscheidend), um Quater 1 die Möglichkeit der Nachbesserung zu geben, z.B. in Form von Einlassregelungen. Bei später erfolgten Einwendungen besteht für den Kunden das Risiko, dass keine rechtzeitige Nacherfüllung mehr möglich ist.

e) Muss eine Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt (beispielsweise Erkrankung des Künstlers) oder behördlicher Anordnung abgesagt werden und wird ein Ersatztermin festgelegt, behalten bereits erworbene Tickets ihre Gültigkeit. Der Kunde wird über die Website von Quater 1 und sofern eine E-Mail-Adresse bekannt ist, per E-Mail über die Verlegung informiert. In der E-Mail bzw. auf der Webseite werden dem Kunden auch eine angemessene Frist sowie die Kontaktangaben mitgeteilt, wenn er die Ersatzveranstaltung nicht besuchen und stattdessen dem Veranstalter sein Ticket zurückgeben und sich den Ticketpreis erstatten lassen möchte. Wenn der Veranstalter die Tickets nicht rechtzeitig vor der Veranstaltung zurückerhält, kann ihm ein Schaden entstehen, weil er die Tickets für den Ersatztermin ggfs. nicht weiterverkaufen kann.

f) Tickets, die über das print@home Verfahren vom Kunden selbst ausgedruckt werden, werden erst mit vollständiger Bezahlung gültig. Mehrfachausdrucke eines print@home-Tickets oder sonstige Vervielfältigungen zum Zwecke der missbräuchlichen Ticketverwendung sind untersagt. Der spezifische Barcode auf dem print@home-Ticket wird mit dem erstmaligen Einscannen des Tickets beim Veranstaltungsbesuch entwertet. Die Ansprüche des Kunden richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

g) Quater 1 bietet dem Kunden bei ausgewählten Veranstaltungen im Zuge der Ticketbestellung die Möglichkeit, seine Tickets in einer der dafür vorgesehenen Vorverkaufsstellen abzuholen. Bei der Abholung der Tickets in der Vorverkaufsstelle wird der Kunde zur Feststellung seiner Identität seinen Personalausweis vorlegen und den Empfang der Tickets quittieren. Wenn der Kunde eine dritte Person mit der Abholung bevollmächtigt, muss diese Person neben ihrem Personalausweis eine vom Kunden unterschriebene Vollmacht in der Vorverkaufsstelle vorlegen und ebenfalls den Empfang der Tickets quittieren. Die Vorverkaufsstelle wird jeweils zum Nachweis der Übergabe der Tickets Ausweisdaten des Abholers notieren.

§17 Rücknahme von Tickets (gesetzliches Rücktrittsrecht)

Das Widerrufsrecht des Kunden richtet sich ausschließlich nach obenstehender Ziffer 4. Für sonstige Rechte des Kunden (z.B. auf Rücktritt vom Vertrag nach den gesetzlichen Bestimmungen) gilt folgendes:

a) Für weitergehende Rechte in Bezug auf die Tickets (z.B. auf Rücktritt vom Vertrag nach den gesetzlichen Bestimmungen), etwa in Fällen von Absagen und Verschiebungen, gilt:

b) Es ist allein der Veranstalter Adressat, weil dieser der Vertragspartner des Kunden für den Veranstaltungsvertrag ist (siehe auch Ziff. 1.2). Diese Ansprüche, insbesondere auf Rückzahlung geleisteter Zahlungen, richten sich somit nicht gegen Quater 1, sondern ausschließlich gegen den Veranstalter.

c) Auch im Falle einer Insolvenz oder Zahlungsunfähigkeit des Veranstalters bleibt dieser der Vertragspartner des Kunden. Die Erstattung erfolgt in diesem Fall ausschließlich direkt durch den Veranstalter.

d) Bezüglich der Quater 1-Tickets, bei denen Quater 1 selbst Vertragspartner des Kunden ist (vgl. Ziffer 1.3), z.B. im Fall von Wertgutscheinen oder Merchandising-Artikeln, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte, z.B. auf Rücktritt, gegenüber Quater 1 zu.

§18 Haftung

Die nachfolgenden Beschränkungen gelten dabei nur jeweils soweit Ansprüche entweder gegen den Veranstalter oder Quater 1 bestehen und begründen keine weitergehende, gemeinschaftlich (etwa gesamtschuldnerische) Haftung des Veranstalters und Quater 1.

a) Die nachfolgenden Beschränkungen einer Haftung gelten für sämtliche Arten einer Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, stellvertretend vereinbart durch Quater 1, zugunsten der Veranstalter, soweit der Kunde Tickets erwirbt und damit einen Vertrag über die Veranstaltung mit dem Veranstalter abschließt (vgl. Ziffer 1.2).

b) Der Veranstalter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Für Sach- und Vermögensschäden haftet der Veranstalter in Fällen einfacher Fahrlässigkeit bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Pflicht, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Kunde deswegen regelmäßig verlassen darf. Die Haftung ist in diesem Fall der Höhe nach auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen.

c) Die Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.

d) Die Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse gemäß dieser Ziffer lassen die Haftung des Veranstalters gemäß den zwingenden gesetzlichen Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, aufgrund des arglistigen Verschweigens eines Mangels sowie der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Sache unberührt.

e) Die nachfolgenden Beschränkungen einer Haftung gelten für sämtliche Arten einer Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund zugunsten von Quater 1 für den Fall, dass zwischen Quater 1 und dem Kunden selbst ein Vertragsverhältnis besteht, etwa im Fall von Quater 1-Tickets. Quater 1 ist für die Durchführung, Änderungen von Zeit und Ort oder Absagen von Veranstaltungen nicht verantwortlich und haftet dafür somit nicht. Quater 1 haftet nur, sofern ein eigenes Vertragsverhältnis zwischen Quater 1 und dem Kunden besteht, etwa im Fall von Quater 1-Tickets.

f) Quater 1 haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Für Sach- und Vermögensschäden haftet Quater 1 in Fällen einfacher Fahrlässigkeit bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Pflicht, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Kunde deswegen regelmäßig verlassen darf. Die Haftung ist in diesem Fall der Höhe nach auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung von Quater 1 ausgeschlossen.

g) Die Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Quater 1.

h) Die Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse gemäß dieser Ziffer lassen die Haftung von Quater 1 gemäß den zwingenden gesetzlichen Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, aufgrund des arglistigen Verschweigens eines Mangels sowie der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Sache unberührt.

§19 Regelungen für Veranstaltungen

Stellvertretend für den Veranstalter werden folgende Regelungen zwischen den Kunden und dem Veranstalter für die Durchführung der Veranstaltungen, zu deren Besuch die bei Quater 1 erworbenen Tickets berechtigen, abgeschlossen, soweit dem Kunden nicht im Rahmen der Buchung abweichende Bedingungen angezeigt und von diesem akzeptiert werden:

  • a) Die Veranstaltungen dürfen, sofern nichts anderes (z.B. ein gewisses Mindestalter und Begleitung einer erwachsenen Person) angezeigt wird, nur von Personen über 18 Jahren besucht werden.
  • b) Die Veranstalter behalten sich Programm- und Besetzungsänderungen vor, die für den Kunden unter Berücksichtigung der Interessen des Veranstalters zumutbar sind. So lassen sich insbesondere bei künstlerischen oder sportlichen Darbietungen solche Änderungen, die durch Erkrankungen oder Indispositionen verursacht sind, nicht immer vermeiden. Sie sind hinzunehmen, wenn der prägende Charakter und der Umfang der angekündigten Veranstaltung insgesamt erhalten bleiben.
  • c) Gefährliche Gegenstände wie Gasbehälter, pyrotechnische Artikel, Fackeln, Waffen jeder Art sowie Gegenstände, die sich als Wurfgeschosse verwenden lassen (insbesondere Flaschen und Dosen), dürfen bei keiner Veranstaltung (insbesondere nicht bei Rock- und Popkonzerten) mitgebracht werden. Gleiches gilt für Störgeräte wie Laserpointer und ähnliche Geräte.
  • d) Wenn ein Karteninhaber erst nach dem Beginn einer Veranstaltung eintrifft, verliert er bis zur nächsten Veranstaltungspause das Recht auf den auf der Karte ausgewiesenen Sitzplatz.
  • e) Tonbandgeräte, Film-, Foto- oder Videokameras dürfen bei der Veranstaltung nicht mitgeführt oder betrieben werden. Aufnahmen jedweder Form – auch durch Einsatz von Mobiltelefonen – sind untersagt, jeder Missbrauch wird mit den Mitteln des Straf- und Hausrechts verfolgt.
  • f) Zusätzlich gelten jeweils die Regelungen der Hausordnung der entsprechenden Veranstaltungsstätten, welche vor Ort angezeigt werden.
  • g) Die Eintrittskarte verliert beim Verlassen des Veranstaltungsortes ihre Gültigkeit und ist nach dem Veranstaltungsbesuch nicht auf andere Personen übertragbar.
  • h) Bei Zuwiderhandlungen gegen diese Ziffer 11 behält sich der Veranstalter vor, von seinem Hausrecht Gebrauch zu machen und den Karteninhaber vom Veranstaltungsort zu verweisen bzw. ein grundsätzliches Hausverbot auszusprechen.

§20 Sonstiges

a) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

b) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Köln. Der Verkäufer ist jedoch auch berechtigt, den Kaufmann an seinem Wohn- oder Geschäftssitzgericht zu verklagen. Die Zuständigkeit aufgrund eines ausschließlichen gesetzlichen Gerichtsstands bleibt hiervon unberührt.

c) Quater 1 ist in Bezug auf Verträge, bei denen Quater 1 selbst Vertragspartner wird (Quater 1-Artikel, vgl. Ziffer 1.3) verpflichtet, den Kunden darüber zu informieren, dass im Hinblick auf die sog. Online-Streitbeilegung seitens der Europäischen Kommission eine entsprechende Online-Plattform bereitgehalten wird. Darüber hinaus erteilt Quater 1 diese Information stellvertretend für die Veranstalter in Bezug auf die mit diesen geschlossenen Verträge über Tickets. Die Plattform kann der Kunde unter folgendem Link abrufen: https://ec.europa.eu/consumers/odr/.

d) Quater 1 und die Veranstalter bemühen sich stets, etwaige Unstimmigkeiten mit dem Kunden im Hinblick auf bestehende Verträge einvernehmlich zu klären. Quater 1 und die Veranstalter weisen die Kunden jedoch darauf hin, dass sie zu keiner Teilnahme an einem Verbraucherschlichtungsverfahren (nach VSBG) verpflichtet sind und den Kunden die Teilnahme an einem solchen Verfahren leider auch nicht anbieten.

e) Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB wird die Wirksamkeit des Vertrages oder der AGB im Übrigen nicht berührt.

§21 Datenschutz

Die Nutzung des Angebots in diesem Ticketshop unterliegt der Datenschutzerklärung von Quater 1, die von jeder Unterseite des Internetangebots Quater 1 abgerufen werden kann.

§22 Schlussbestimmungen

  • 22.1 Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass ihm rechtsgeschäftliche Erklärungen von Quater 1 per E-Mail zugehen können. E-Mails gelten dabei als zugegangen, wenn sie im E-Mail-Postfach des Kunden oder dem seines Internet-Providers als abrufbar gespeichert sind.
  • 22.2 Auf Verträge zwischen Quater 1 und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
  • 22.3 Sofern es sich beim Kunden um einen Unternehmer wie einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und Quater 1 der Sitz in Köln.
  • 22.4 Sollte eine der vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam und/oder unvollständig sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. An die Stelle der unwirksamen und/oder unvollständigen Bestimmung tritt eine solche, die dem Rechtsgedanken der unwirksamen und/oder unvollständigen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt entsprechend für Regelungslücken.

§23 Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen.

§24 Vertragssprache

Als Vertragssprache steht ausschließlich Deutsch zur Verfügung.

Stand der AGB: Februar 2022